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Spezialfonds


Spezialfonds sind im Gegensatz zu den so genannten Publikumsfonds, nicht einer breiten Öffentlichkeit zugänglich, sondern nur einer Anzahl von maximal 10 Anteilsinhabern, die gemäß dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) allesamt keine natürlichen Personen sind, gehalten werden dürfen.

Sie sind somit dem normalen Anleger nicht zugänglich und spielen damit auf dem Markt der frei handelbaren Fonds auch keine Rolle.
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