Steuerliche Behandlung von Geldmarktfonds
Besonderes Augenmerk sollte bei der Auswahl der richtigen Geldmarktfonds auf die Rendite nach Steuern und den steuerpflichtigen Anteil gelegt werden.
Besteuerung ab 1. Januar 2009
Seit dem 1. Januar 2009 gilt auch für Geldmarktfonds die so genannte Abgeltungssteuer, welche Zinserträge und Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer der Fondsanteile mit 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender Kirchensteuer belegt.
Besteuerung bis 31. Dezember 2008
Bis zum 1. Januar 2009 gab es mit so genannten steueroptimierten Geldmarktfonds eine Spezialform, bei welcher die bis Ende 2008 zu entrichtende Zinsabschlagsteuer durch den Wegfall laufender Ausschüttungen umgangen bzw. minimiert wurde.
Somit konnten diese steueroptimierte Geldmarktfonds höhere Renditen nach Steuern erwirtschaften.
Bei steueroptimierten Geldmarktfonds gibt es in der Regel keine laufenden Ausschüttungen.
Die Zinserträge werden zunächst dem Fondsvermögen zugeschlagen und erst am Ende der Laufzeit ausgeschüttet.
Anleger, die ihre Fondsanteile vor dem 1. Januar 2009 gekauft haben und diese mehr als zwölf Monate halten, können Gewinne aus Kurszuwächsen steuerfrei vereinnahmen.
Das liegt daran, dass die Zinserträge nicht ausgewiesen werden, sondern im Anteilspreis des Fonds enthalten sind und somit seinen Kurs steigern.
Anleger, die nur für kurze Zeit in Geldmarktfonds investieren wollen, sollten wegen der geänderten Steuerregeln unbedingt auf die Ausschüttungstermine der Fonds achten.
Seit dem 01.01.2004 werden die Zwischengewinne der Fonds steuerlich nicht mehr berücksichtigt, so dass jetzt ein genaues Timing von Kauf und Verkauf wichtig ist, um Steuernachteile zu vermeiden, wenn der Sparerfreibetrag mit Werbungskostenpauschale ausgeschöpft ist.
Kauft ein Anleger beispielsweise ein halbes Jahr vor dem Ausschüttungstermin Fondsanteile im Wert von 100.000 Euro und verkauft diese unmittelbar nach dem Ausschüttungstermin so hat er bei einem angenommenen Zinsertrag des Fonds von 3,00%) 3.000 Euro Zinseinnahmen, die er bei einem persönlichen Steuersatz von 35% mit 1.050,00 Euro versteuern muss, denn nach den neuen Steuerregeln ist der Zinsertrag des ganzen Geschäftsjahres steuerpflichtig, obwohl der Anleger die Anteile erst vor einem halben Jahr gekauft hat.
Verkauft er seine Anteile aber kurz vor dem Ausschüttungstermin, zahlt er wesentlich weniger Steuern, denn jetzt ist der erzielte Kursgewinn von 1.500 Euro (100.000 Euro x 3% p.A. / 2) als Spekulationsgewinn steuerpflichtig und muss bei einem persönlichen Steuersatz von 35% mit 525,00 Euro versteuert werden.
Zur leichteren Verständlichkeit haben wir diese steuerliche Problematik für Sie noch einmal rechnerisch zusammengefasst:
| Anlagesumme: | 100.000 Euro |
| Zinsertrag pro Jahr: | 3,00% |
| Zeitraum bis zur Ausschüttung: | 6 Monate |
Zu versteuernder Gewinn bei Verkauf der Fondsanteile nach dem Ausschüttungstermin: 100.000 Euro x 3% = 3.000 Euro (hier ist der Zinsertrag des ganzen Geschäftsjahres des Fonds steuerpflichtig)
Zu versteuernder Gewinn bei Verkauf der Fondsanteile kurz vor dem Ausschüttungstermin: 100.000 Euro x 1,5% = 1.500 Euro (hier zählt der erzielte Kursgewinn von 3,00% pro Jahr gerechnet auf die 6 Monate, die der Anleger die Fondsanteile gehalten hat, als Spekulationsgewinn)
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